Lebenslagen
Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz
4. Fischerei und Jagd
Fischerei und Jagd sind beliebte Freizeitbeschäftigungen. Fischwirt und Jäger sind jedoch auch Berufe, die Tierbestände naturnah bewirtschaften.
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen Schein zu bekommen, müssen Sie die staatliche Fischerprüfung ablegen. Außerdem ist eine jährliche Fischereiabgabe zu bezahlen. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen. Ein Fischereirecht für ein bestimmtes Gewässer kann auch durch einen Pachtvertrag an Dritte weitergegeben werden.
Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, fangfertige Fanggeräte oder unerlaubte Fangmittel mit sich führt, macht sich strafbar!
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen, bei der Sie auch die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier Sie jagen wollen. Dieser kann mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde (in der Regel ist das die Kreisjagdbehörde bei den Landratsämtern oder Stadtkreisen) die Ausübung des Jagdrechts auch zur Gänze an Sie verpachten.
Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, ist die Jagd in Baden-Württemberg erlaubt.
Bei der Ausübung der Jagd sind auch bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd und die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.
Die Jagdzeiten in Baden-Württemberg und Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle des Landes finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.